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Vorgehensweise für Covid-positive Mitarbeiter*innen mit 1. August 2022

Ab dem 1. August 2022 hebt der Bund die Quarantäne-Pflicht für Covid-19-positive Personen auf. Diese wird durch so genannte „Verkehrsbeschränkungen“ ersetzt. Mit Ablauf des 31.07.2022 enden auch alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden behördlich angeordneten Absonderungen.

Dies ist die weitere Vorgehensweise für betroffene Mitarbeiter*innen des Wiener Gesundheitsverbundes, für die ein positives Covid-19-Testergebnis vorliegt:

  • Bei Vorliegen eines positiven Covid-19-Testergebnisses und symptomatischem Verlauf:
    Es liegen die Voraussetzungen eines Krankenstandes vor. Eine Krankmeldung ist nach spätestens 3 Tagen vorzulegen.
  • Bei Vorliegen eines positiven Covid-19-Testergebnisses und asymptomatischem Verlauf:
    Es ist nach Möglichkeit Home Office zu gewähren.
  • Bei Vorliegen eines positiven Covid-19-Testergebnisses und asymptomatischem Verlauf:
    Wenn die Möglichkeit, Home Office zu gewähren, nicht besteht, ist eine Dienstfreistellung zu ermöglichen.

Die Dienstfreistellung gilt für max. 10 Tage, ab dem 5. Tag kann diese vorzeitig beendet werden, wenn seit 48 Stunden keine Symptome aufgetreten sind und ein negativer PCR Test vorliegt oder der CT-Wert 30 oder höher ist.

Begründungen der Dienstfreistellung:
Eine weitere Ausbreitung von Covid-Infektionen insbesondere auch unter den Mitarbeiter*innen des Wiener Gesundheitsverbundes soll verhindert werden. Das dient dem Erhalt der systemkritischen Infrastruktur.

Während des Dienstes müssen auch Maskenpausen und Möglichkeiten zum Essen und Trinken geboten werden, ohne dass es dadurch zu einem Übertragungsrisiko kommt.

Eine organisatorische Möglichkeit des gezielten Einsatzes bei ausschließlich Covid-positiven Patient*innen/Bewohner*innen ist nicht umsetzbar.

Achtung:
Die derzeit gültige Besucher*innen-Reglung, das Testregime für Mitarbeiter*innen und die PSA-Richtlinie bleiben unverändert!

Sie sind Mitarbeiter*in im Wiener Gesundheitsverbund und haben Fragen zur neuen Vorgehensweise? Wenden Sie sich an Ihre*n direkten Vorgesetzte*n!