Erklärung zur Barrierefreiheit

Juli 2026

Der Wiener Gesundheitsverbund ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Wiener AntidiskriminierungsgesetzidgF, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites mit der Domain gesundheitsverbund.at sowie bauprojekte.akhwien.at und bauprojektgesundheit.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar.

Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1..

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Bei manchen Bildern fehlt das alt-Attribut.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt)
  • Nicht alle Videos besitzen Untertitel. Bei einigen Videos fehlen eine Audiodeskription sowie eine Textalternative.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet), 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet) und 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)
  • Nicht alle sichtbaren Elemente der Seiten sind semantisch korrekt ausgezeichnet (z.B. Kopfzeilen von Tabellen, Gruppierungen von Checkboxen und Radiobutton, Listen/Aufzählungen). Die Überschriftenstruktur ist nicht immer korrekt aufgebaut.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen)
  • Einige wenige Texte und Bedienelemente (zum Beispiel Überschriften, Telefonnummern, Auflistung der Podcastfolgen, Placeholder, Lupe-Icon, Lautstärkebalken) haben einen nicht ausreichenden Kontrastwert.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast – Minimum und 1.4.11 Nicht-Text Elemente Kontrast)
  • Bei 200% Zoom bzw. bei Auflösung von 1024px sind Inhalt einer Tabelle (OP-Wartezeiten) abgeschnitten.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 Textgröße ändern)
  • Es werden Bilder mit wesentlichen Texten im Bild verwendet, die keinen ausreichenden Alternativtext haben und besser in Textform vermittelt werden sollten.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.5 Bilder eines Textes)
  • Es werden Inhalte bei Zoom 400% und in mobiler Ansatz abgeschnitten.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.10 Umbruch der Inhalte)
  • Eingebettete Videos und Slider sind nicht vollständig tastaturbedienbar.
    (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit)
  • An mehreren Stellen ist die Fokus-Reihenfolge nicht korrekt umgesetzt.
    (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
  • Einige Linktexte sind nicht aussagekräftig (zum Beispiel „hier“).
    (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck)
  • Einige Bedienelemnte sind mit englischer Sprache beschriftet auf einer deutschsprachigen Seite.
    (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen)
  • Das Fokus-Styling ist bei einigen Bedienelementen nicht ausreichend in allen Browsern (zum Beispiel im Cookie-Banner, Audio-Player, Bild-Slider).
    (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar)
  • Das angewendete CAPTCHA stellt eine Barriere dar.
    (WCAG-Erfolgskriterium 3.3.8 Accessibility Authentication)
  • Es werden nicht immer die richtigen Rollen (z.B. Links statt Buttons) sowie Namen und Werte (zum Beispiel zur Zustandsübermittlung bei Filtern) verwendet.
    ( 4.1.2 Name, Rolle, Wert)

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Auf der Website werden Dokumente (PDF- und Office-Dokumente) zum Download angeboten, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungsrelevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf youtube.com oder vimeo.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die folgende Kontaktadresse mit dem Betreff Meldung einer Barriere auf der Website. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Wiener Gesundheitsverbund
Vorstandsressort Unternehmenskommunikation
Channel Management
E-Mail

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.