Verlautbarungen
gem. Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO
gem. Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO
Was ist passiert?
Im September 2025 wurde im Wiener Gesundheitsverbund (WIGEV) ein Datenverlust in der Anwendung „ImageArchiveComfort“ festgestellt – einem System zur Speicherung von Bilddateien. Dabei sind aus technischen Gründen Bilddateien verloren gegangen, die im Rahmen der medizinischen Behandlung von Patient*innen in den Kliniken bzw. Abteilungen des WIGEV gespeichert waren. Betroffen sind ausschließlich Bilddateien, zum Beispiel Fotos zur Wunddokumentation. Nicht betroffen sind zugehörige DICOM-Metadaten, Anmerkungen zu den Bildern oder sonstige personenbezogene Zusatzinformationen.
Welche Kliniken und Abteilungen sind betroffen?
Folgende Kliniken und Abteilungen des WIGEV können von dem Vorfall betroffen sein:
Wie viele Personen sind betroffen?
Nach aktuellem Stand wird von ungefähr 100 betroffenen Patient*innen ausgegangen. Eine exakte Identifizierung ist aufgrund technischer Gegebenheiten leider nicht möglich.
Sind meine Befunde und meine Krankengeschichte betroffen?
Nein. Die schriftlichen Befunde sowie die Krankengeschichte sind vom Datenverlust nicht betroffen und weiterhin vollständig in den Dokumentationssystemen des WIGEV vorhanden. Verloren gegangen sind ausschließlich bestimmte Bilddateien.
Was sollten Sie tun, wenn Sie sich betroffen fühlen?
Wenn Sie in einer der oben genannten Abteilungen behandelt wurden und befürchten, dass für Ihre Behandlung relevante Bilder verloren gegangen sein könnten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Klinik.
Welche Maßnahmen hat der WIGEV ergriffen?
Der Vorfall wurde der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) gemeldet. Die Entscheidung für eine Nachfolgelösung wurde getroffen. Darüber hinaus wurde der Vorfall intern analysiert und dokumentiert.
Diese Information wird durch den WIGEV an dieser Stelle veröffentlicht, da durch den Verlust der Bilddaten nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein potenzieller Nachteil für Patient*innen dahingehend möglich wäre, dass über diese in Verlust geratenen Daten keine medizinische Verlaufsbeobachtungen, Zweitmeinungen etc. mehr durchgeführt werden können.